
Sie, ja Sie: Sie sind ein … Oberförster. Und zum Wald geht es da lang!
Keine Sorge: ich habe nicht den Verstand verloren. Und eine Beleidigung sollte das auch nicht sein. Denn wie das Amtsgericht Tiergarten urteilt, ist die Bezeichnung “Oberförster” für einen Polizeibeamten weder ehrverletzend noch beleidigend. Das geht aus einem Artikel in der Autokiste hervor, in dem es zur Begründung des Urteils heißt:
die Tätigkeit im Forstdienst etwa eines Bundeslandes für sich genommen sei kaum geeignet, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage zu stellen. Vielmehr dürfte es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Försters in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten handeln.
So bekam der Angeklagte Recht bzw. wurde freigesprochen, denn es handelte sich allenfalls um eine dumme, allenfalls mäßig komische Bemerkung.
Das Amtsgericht geht sogar noch weiter und beschwert sich indirekt darüber, dass die Staatsanwaltschaft solchen Unsinn überhaupt zur Anklage bringt und der Polizeibeamte (ein gewisser Oberförster) es nicht hinbekommen hat, schlagfertig auf den Kommentar zu reagieren.
Wer also künftig auf die Idee kommt, einen Ordnungshüter zu beschimpfen: der “Oberförster” geht straffrei aus. Wenn man denn dann auf eine solche Idee kommt …
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